Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, da sie nicht auf Krankenschein behandeln.
Das bedeutet für Sie, dass Sie unser Honorar selbst tragen müssen; jedoch sind Dienstleistungen von Heilpraktikern laut § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit. Sollten Sie privat versichert sein, können Sie sich gerne vor einer Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über eine mögliche Kostenerstattung informieren.
Die Höhe unserer fairen und marktüblichen Honorare teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Ein etwa 30-minütiges Erstgespräch zum Kennenlernen ist für Sie kostenfrei.